Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im BIM-Cluster-NRW e.V.

Gemäß Satzung können dem BIM-Cluster-NRW als ordentliche Mitglieder Wirtschafts- und Berufsverbände und Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer Verbandsziele und gesetzlichen Aufgaben dem Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken (einschließlich Lebenszyklus) unmittelbar oder mittelbar verbunden sind, beitreten. Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung des Vereins geregelt.

Als außerordentliche Mitglieder sind Universitäten, Hochschulen, Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie deren jeweilige organisatorische Untergliederungen (Fakultäten, Dekanate, Lehrstühle, Institute, etc.) eingeladen, Mitglied zu werden – außerordentliche Mitglieder sind von der Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

Geborene Mitglieder sind die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) K.d.Ö.R., die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen K.d.Ö.R, der Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. und buildingSMART Deutschland e.V.

Eine Übersicht weiterer Mitglieder finden Sie hier.

Um Mitglied im BIM-Cluster-NRW zu werden, nutzen Sie bitte unser Online-Formular.